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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „kostenlose Stammzellen-Einlagerung“

1. Veranstalterin

Das Gewinnspiel wird veranstaltet durch die FamiCord Suisse SA, Sumpfstrasse 26, 6312 Steinhausen (nachfolgend „Veranstalterin“).

2. Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen weiblichen Geschlechts, die im Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben, sowie im Zeitpunkt der Teilnahme schwanger sind. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich.
  2. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der Veranstalterin und von mit ihr verbundenen Unternehmen.

3. Zeitraum des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel wird jeden Monat durchgeführt. In diesem Zeitraum erfolgt die Annahme neuer Teilnahmeformulare.

4. Teilnahme am Gewinnspiel

  1. Die Teilnahme kann über die Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram und andere) sowie über „Landing Pages“ der Veranstalterin erfolgen. Für die Teilnahme ist das dort aufgeschaltete Teilnahmeformular vollständig auszufüllen und zu übermitteln.
  2. Das Teilnahmeformular muss mit dem Namen der teilnehmenden Mutter, dem voraussichtlichen Geburtsdatum, E-Mail-Adresse sowie deren Telefonnummer vollständig ausgefüllt werden. Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben im Teilnahmeformular der Wahrheit entsprechen. Jede Teilnehmerin kann nur ein einziges Teilnahmeformular übermitteln. Mehrfache Übermittlungen werden nicht berücksichtigt.
  3. Möchte eine Teilnehmende nicht mehr am Gewinnspiel teilnehmen, kann sie sich jederzeit unter der nachfolgenden E-Mailadresse abmelden: kundendienst@famicord.ch
  4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und hängt nicht vom Abschluss eines Rechtsgeschäfts ab.

5. Modalitäten der Losziehungen

  1. Die Ziehungen erfolgen zweimal pro Monat. Jeweils am 5. und am 15. des Monats wird eine Gewinnerin gezogen.
  2. Pro Ziehung gibt es eine Gewinnerin. Pro Teilnehmerin kann nur ein Gewinn zugeteilt werden.
  3. Die Ziehungen erfolgen mittels eines computergestützten Verfahrens. Die Ziehungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Sitz der Veranstalterin in Zug statt. Über die Ziehungen wird keine Korrespondenz geführt.

6. Preis

  1. Ein Gutschein für eine Standard Einlagerung von Nabelschnurblut wird verlost (Paket Blut Standard), jeweils eine pro Ziehung. Der Wert des Gutscheins beträgt je CHF 3‘350 (LUX: 2400 Euro). In diesem Betrag sind die Kosten für das Entnahmekit, der Transport ins Labor der Veranstalterin sowie die Lagerung in der Nabelschnurblutbank der Veranstalterin während 25 Jahren enthalten.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns in bar oder auf Ausgabe eines Ersatzgewinns.
  3. Entscheidet sich die Gewinnerin im Moment der Einlösung ihres Gutscheins oder danach, zusätzliche Leistungen von der Veranstalterin in Anspruch zu nehmen, muss sie die jeweilige Preisdifferenz zu ihrem Gewinn selbst bezahlen.
  4. Jeder Gutschein ist für einen Zeitraum von 9 Monaten ab dem Datum seines Eingangs bei der Gewinnerin gültig.
  5. Der Gutschein kann nicht eingetauscht werden und ist nicht übertragbar oder verkäuflich. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns in bar oder auf Ausgabe eines Ersatzgewinns.
  6. Falls die Nabelschnurblut-Probe aufgrund fehlender Eligibilität nicht gelagert werden kann, erfolgt keine Auszahlung des Wertes der Probe an die Gewinnerin.
  7. Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt die Gewinnerin selber.

7. Benachrichtigung und Bestätigung der Gewinner

  1. Die Gewinnerinnen werden innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Ziehung telefonisch oder per E-Mail unter der im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten über ihren Gewinn informiert.
  2. Die Veranstalterin versucht maximal drei Mal in einem Abstand von mindestens drei Tagen, die Gewinnerin zu kontaktieren. Kann die Gewinnerin aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht erreicht werden, so verfällt der Preis.
  3. Gewinnerinnen, deren Kontaktangaben sich nach der Benachrichtigung über den Gewinn ändern, sind verpflichtet, die Änderungen der Veranstalterin mitzuteilen.

8. Preisverleihung

  1. Die Gutscheine werden den Gewinnerinnen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Ziehung zugestellt. Die Zustellung der Gutscheine erfolgt elektronisch an die im Teilnahmeformular angegebene E-Mailadresse.
  2. Kann ein Gutschein aus Gründen, die die Gewinnerin zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, verfällt dieser Gutschein.
  3. Der Gutschein verfällt ebenfalls, wenn aus medizinischen Gründen oder aus anderen Gründen, die ausserhalb der Kontrolle der Veranstalterin liegen, die Entnahme oder Lagerung des Nabelschnurbluts einer Gewinnerin nicht möglich ist.
  4. Mit der Annahme und Verwendung des Gutscheins erklärt sich die Gewinnerin mit der Entnahme des Blutes durch eine geschulte Hebamme mit Hilfe eines Entnahmekits, dem Transport ins Labor der Veranstalterin sowie der Lagerung in der Nabelschnurblutbank der Veranstalterin während 25 Jahren einverstanden.

9. Ausschluss vom Gewinnspiel, vorzeitige Beendigung, Haftung

  1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmende, welche die Verlosung manipulieren bzw. dies versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstossen und/oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, ohne Angabe von Gründen zu disqualifizieren und vom Gewinnspiel fristlos auszuschliessen oder ihnen ihre Gewinne abzuerkennen und diese gegebenenfalls zurückzuverlangen.
  2. Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.
  3. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung gegenüber den Gewinnerinnen für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Datenbearbeitung und dem Gewinn entstehen.

10. Datenverwendung und -schutz

  1. Die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen persönlichen Daten der Teilnehmenden werden zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet und genutzt.
  2. Darüber hinaus willigt jede Teilnehmende mit ihrer Teilnahme ein, dass ihre Personendaten, wie Vor- und Nachname, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer, für statistische und werbliche Zwecke durch die Veranstalterin genutzt werden können. Die Veranstalterin kann diese Daten zur Abwicklung des Gewinnspieles auch an Dienstleister weitergeben, die Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung übernehmen (z.b. Transportunternehmen). Die Verpflichtung dieser Dienstleister erfolgt analog den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  3. Die Teilnehmenden erklären sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel damit einverstanden, dass die Veranstalterin alle persönlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert.
  4. Die Veranstalterin verpflichtet sich, für die persönlichen Daten der Teilnehmenden die schweizerischen datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt.
  5. Es besteht keine Garantie, dass Daten, welche elektronisch übermittelt werden, nicht von Dritten eingesehen werden oder verloren gehen können.

11. Anwendbares Recht und Rechtsweg

  1. Diese Teilnahmebedingungen unterstehen dem Schweizer Recht.
  2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.